Finanzierungsbeispiel

Finanzierungsbeispiel

Für den Einsatz einer 24h Betreuungskraft fallen Kosten an. Im Vergleich zur durchschnittlichen Zuzahlung in einem Pflegeheim fallen diese Kosten jedoch häufig niedriger aus und sind vielfältigen finanziellen Mitteln der Pflegeversicherung kombinierbar.


Zur genauen Abschätzung der Kosten führen wir mit CARE4Med eine individuelle Analyse bei Ihnen zu Hause durch, so dass wir Ihre persönlichen Bedürfnisse optimal für Sie kalkulieren - das Ganze bis zum Abschluss eines gemeinsamen Versorgungsvertrags völlig kostenfrei und unverbindlich.


Dabei ist uns Transparenz wichtig, so dass Sie nicht die berühmten Äpfel mit Birnen vergleichen müssen.


In erster Linie werden die Kosten durch folgende Fragen beeinflusst:

-  Werden ein oder mehrere Personen im haushalt versorgt?

-  Sind reine Hauswirtschaftsleistungen oder auch Pflegeleistungen 

    gewünscht?

-  Wie gut sollen die Deutschkenntnisse sein und sind zusätzliche

    Qualifikationen gewünscht?

-  Welcher Pflegegrad liegt vor?


Ein Finanzierungsbeispiel finden Sie im Folgenden für die 24h-Langzeitbetreuung und 24h-Kurzzeitbetreuung.


Bei Hinzuziehung eines ambulanten Pflegedienstes für medizinisch verordnete Behandlungspflegen fallen keine zusätzlichen Kosten an - diese übernimmt die Krankenkasse für Sie.



24h Langzeitbetreuung


Einsatz einer Kraft mit mittleren Deutschkenntnissen und dem Aufgabengebiet Hauswirtschaft, Pflege und Betreuung inkl. Rufbereitschaft.


-  Kosten pro Monat                              ab € 2.395,-

-  abzgl. Pflegegeld (Pflegegrad 4)          €   728,-

-  abzgl. Verhinderungspflege p.m.          €   134,-

-  abzgl. 50% aus Kurzzeitpflege               €    67,-

- Gesamtkosten                                    ca. € 1.466,-

Zusätzlich können Sie steuerliche Vorteile bis zu

€ 333,-pro Monat nutzen.




24hKurzzeitbetreuung


- ab € 120,- pro Tag

- Personal mit guten/sehr guten Deutsch-

   kenntnissen.

- Mindestaufenthalt 2 Wochen

- abzgl. ca. € 76,-/Tag lt. §38 SGB V möglich.